Wir bieten Suchtberatung im Rahmen des Sozialgesetzbuch II (SGB II) für Bezieher von Arbeitslosengeld II an.
Empfänger von Beratungsgutscheinen durch das Jobcenter können so in die Beratung vermittelt und darin unterstützt werden, ihre Suchtprobleme, die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen, zu reflektieren und zu bearbeiten.
Ziel ist es, über die Beseitigung des Suchtproblems eine wesentliche Voraussetzung für die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erlangen.
Die Klienten erhalten neben Informationen über Suchtverhalten und Suchtverlauf auch konkrete Hinweise über das Suchtkrankheitshilfesystem und spezielle Angebote unserer Einrichtung.
Wir arbeiten dabei eng mit Mitarbeitern des Jobcenters zusammen, wobei es nicht darum geht Menschen mit Suchtproblemen zu sanktionieren, sondern ihnen ein individuelles Unterstützungsangebot zu machen.
Eine Kontaktaufnahme ist während unserer Sprechzeiten möglich. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung. Die Sprechstunde, die wir eigentlich jeden 2. Mittwoch im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr im Jobcenter anbieten, findet aktuell aufgrund der Coronapandemie nicht statt.