Die Grundlage für dieses Hilfsangebot ist das Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) vom 16. Juni 1997.
Im Rahmen der Hilfen nach dem NPsychKG bieten wir Hilfe und Unterstützung für Suchtkranke und deren Angehörige, sowie das soziale Umfeld. Gerade in diesem Bereich sind häufig Angehörige oder Menschen aus dem Umfeld des Suchtkranken die ersten Hilfesuchenden.
Zu unserem Angebot gehört eine schnelle Kontaktmöglichkeit über die Sprechstunde. Gemeinsam mit Ihnen entscheiden wir dann über das weitere Vorgehen. Dazu gehören:
- Hausbesuche (auch kurzfristig)
- Einzelberatung
- Angehörigenberatung
- Vermittlung in weitere Hilfeangebote wie z. B. Entgiftung, Betreuung, stationäre Behandlung etc.
- Gruppenangebote
Darüber hinaus bieten wir regelmäßige Sprechstunden für das Psychiatrische Klinikum (PKL) an.